BGBl II 2010/264, ausgegeben am 20. 8. 2010
Aufgrund der Änderung der Suchtgiftverordnung ist seit 21. 8. 2010 auch Mephedron (4-Methyl-Methcathinon, 4-MMC) als Suchtgift eingestuft. Diese Substanz wurde bisher va als Dünger oder Badesalz verkauft.
BGBl II 2010/264, ausgegeben am 20. 8. 2010
Aufgrund der Änderung der Suchtgiftverordnung ist seit 21. 8. 2010 auch Mephedron (4-Methyl-Methcathinon, 4-MMC) als Suchtgift eingestuft. Diese Substanz wurde bisher va als Dünger oder Badesalz verkauft.
