Im BGBl wurden am 8. 6. 2012 zwei Verordnungen der E-Control kundgemacht, die einen Anbieterwechsel einfacher, schneller und transparenter machen sollen:
V über den Versorgerwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Gas 2012), BGBl II 2012/196, undV über den Lieferantenwechsel, die Neuanmeldung und die Abmeldung (Wechselverordnung Strom 2012), BGBl II 2012/197.
