BGBl II 2013/256, ausgegeben am 29. 8. 2013
Aufgrund des neuen europäischen Rechtsrahmens, der durch die VO (EU) 575/2013 und die RL 2013/36/EU geschaffen wurde, ergeben sich auch in der Terminologie des Aufsichtsrechts Änderungen. So wird der bisher in der österreichischen Rechtssprache verwendete Terminus der Großveranlagung durch den Begriff des Großkredites ersetzt. Damit einher geht die Einführung des Begriffs „Kreditregister“ in § 75 BWG durch BGBl I 2013/184, LN Rechtsnews 15637 vom 8. 8. 2013. Entsprechend waren Titel und materielle Bestimmungen der Verordnung an die neuen Begrifflichkeiten anzupassen. Der Titel lautet nunmehr „Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den internationalen Austausch von Daten des zentralen Kreditregisters (Zentralkreditregister-Austauschverordnung - ZKR-AustauschV)“.

