Regierungsvorlage 13. 11. 2012, 2004 BlgNR 24. GP
Eine Novellierung des Kindschaftsrechts ist im Hinblick auf die Rsp des VfGH zur Obsorge für uneheliche Kinder unumgänglich (siehe G 114/11 = LN Rechtsnews 13385 vom 12. 7. 2012). Zu verfassungskonformen Gestaltung der Rechtslage soll nun insb ein Verfahren zur Änderung der Obsorge eingeführt werden, in dem das Gericht dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil ohne Nachweis einer Kindeswohlgefährdung (jedoch erst nach einer „Probephase“) die Allein- oder Mitobsorge einräumen kann.

