Keine Irreführung betreffend Sicherheitsstufe eines Safes

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 3706827.8.2025

UWG: § 2

Nach den Feststellungen suchte der Zweitkläger gezielt einen zu den Versicherungsbedingungen passenden Tresor mit einem Schutz bis zu 60.000 €, wofür diese einen „versperrten Geldschrank mit Gewicht über 250 kg oder einen versperrten Mauersafe (Wandsafe) mit mindestens Schlossschutzpanzer – jeweils mit VSÖ Sicherheitsstufe EN 1 und EURO-Klasse I“ voraussetzten.

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