AktG: § 15, § 48
Im vorliegenden Fall hatten die Kläger Aktien der Muttergesellschaft erworben; infolge Malversationen bei der Muttergesellschaft verloren die Aktien massiv an Wert und die Kl machen nun Schadenersatzansprüche gegen die Tochtergesellschaft geltend. Ein Haftungsdurchgriff auf die Tochtergesellschaft kommt jedoch nicht bereits allein aufgrund der Tatsache in Betracht, dass die Muttergesellschaft Alleingesellschafterin und einzige Vermögensgeberin der Tochtergesellschaft ist. Weshalb sich aus der Tatsache, dass das gesamte Vermögen der Tochter- von der Muttergesellschaft stammt, ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten ergeben sollte, das Voraussetzung eines jeglichen Durchgriffs wäre, lässt die außerordentliche Revision hier offen.

