SMG: § 27, § 28a, § 30, § 31a
Das Suchtgift Cathinon und der psychotrope Stoff Cathin sind – entgegen von Meinungen im Schrifttum – bereits mit dem Abernten als erzeugt (bzw gewonnen) iSd § 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 28a Abs 1 SMG, § 30 Abs 1 SMG und § 31a Abs 1 SMG anzusehen (demnach mit der mechanischen Trennung der Zweigspitzen und Blätter von der lebenden Kath-Pflanze) und in dieser Gestalt tauglicher Gegenstand der weiteren Begehungsformen der genannten strafbaren Handlungen.

