Insolvenzverwalter: Haftung für Einzelschaden – Aktivlegitimation

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 2829925.11.2019

IO: § 81

Der (ehemalige) Insolvenzverwalter ist für einen sogenannten Einzelschaden (nur) dem Geschädigten gegenüber nach § 81 Abs 3 IO verantwortlich.

Im vorliegenden Fall macht der klagende (ehemalige) Insolvenzschuldner einen Einzelschaden geltend, den allerdings (nur) die Bank erlitten hat. Ihr wäre ein allfälliger höherer Verkaufserlös zur Gänze zugefallen. Damit wäre aber auch nur die Bank legitimiert gewesen, allfällige Schadenersatzansprüche gegen die Insolvenzverwalterin geltend zu machen, wenn diese einen Mindererlös der Sondermasse schuldhaft verursacht haben sollte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte