Inländische Betriebsstätte bei grenzüberschreitendem Reinigungsvertrag

Rechtsnews 156449.8.2013

BMF 5. 8. 2013, BMF-010221/0388-IV/4/2013, EAS 3333

Art 5 DBA-BRD, § 29 BAO - Schließt eine deutsche Kapitalgesellschaft, die ein Reinigungsunternehmen betreibt, mit einer inländischen Handelskette eine Vereinbarung, derzufolge in sämtlichen Filialen der Kette wöchentlich an 6 Tagen jeweils für 2 bis 3 Stunden die Reinigung übernommen wird, so wird nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis noch nicht die im „Painter-Example“ (Z 4.5 des OECD-Kommentars zu Art 5 OECD-Musterabkommen) zum Ausdruck kommende OECD-Auffassung derart extensiv angewendet, dass damit die zu reinigenden Gebäudeteile als Betriebstätte des deutschen Unternehmens zu werten sind.

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