EMRK Art 8, Art 10
MedienG § 7a
Bei einer Berichterstattung über Fragen von öffentlichem Interesse gibt es nur wenig Spielraum für Einschränkungen der politischen Rede oder von Diskussionen über solche Angelegenheiten. Darunter fallen regelmäßig zB die Berichterstattung über strafrechtlich relevante Missstände in der staatlichen Verwaltung, mutmaßliche Wirtschaftsskandale und politische Delikte. Bei solchen Sachverhalten mit Öffentlichkeitsbezug besteht demgemäß auch ein geringerer Identitätsschutz.

