Haustürgeschäft – Rücktritt

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 3589726.9.2024

KSchG idFd ZivRÄG 2004: § 3

Rom I-VO: Art 6

Bei nicht vollständig durchgeführten Verträgen stand dem Verbraucher im Fall einer fehlerhaften Belehrung über das Rücktrittsrecht tatsächlich schon nach der RL 85/577/EWG (RL über Haustürgeschäfte) ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.

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