ABH: Art 2 Pkt 3.2 lit e und Pkt 3.5.
Verschafft sich der Dieb durch Einbruch in das mitversicherte Kellerabteil einer Wohnung die dort aufbewahrten Originalschlüssel für die Wohnung und stiehlt er aus der Wohnung Sachen, liegt kein Einbruchsdiebstahl iSd ABH vor. Der Versicherer ist daher in einem solchen Fall von seiner Leistungspflicht befreit.

