Gewöhnung an ein Suchtmittel

Rechtsnews 606011.11.2008

SMG § 27 Abs 5, § 28 Abs 4, § 28a Abs 3, § 31 Abs 4, § 31a Abs 4

StGB § 22 Abs 1

Eine Gewöhnung an ein Suchtmittel liegt einerseits dann vor, wenn das Suchtmittel auch ohne besonderen Anlass, gewissermaßen mit Selbstverständlichkeit gebraucht wird; diese Definition umfasst den regelmäßigen, in zeitlich nahe liegenden Abständen vorgenommenen, nicht notwendig täglichen Konsum von Suchtmitteln. Andererseits liegt Gewöhung an ein Suchtmittel dann vor, wenn der Suchtmittelgebrauch so sehr zum Bedürfnis wurde, dass er nicht oder nur mehr unter äußerster Anstrengung der Willenskräfte unterlassen werden kann; diese Erscheinungsform der Gewöhnung beschreibt einen nur unter Bekämpfung von massiven entgegenstehenden Willensimpulsen unregelmäßig bleibenden, dessen ungeachtet wiederkehrenden Suchtgiftmissbrauch.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte