StVO § 45 Abs 1
Eine Ausnahmebewilligung von einer verordneten Gewichtsbeschränkung kann nur erteilt werden, wenn die in § 45 Abs 1 StVO genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen.
VwGH 19. 3. 2010, 2008/02/0151
StVO § 45 Abs 1
Eine Ausnahmebewilligung von einer verordneten Gewichtsbeschränkung kann nur erteilt werden, wenn die in § 45 Abs 1 StVO genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen.
VwGH 19. 3. 2010, 2008/02/0151
