Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung - BGBl

Rechtsnews 56112.1.2006

Mit der Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung wird ua die verpflichtende Bezeichnung von gentechnisch veränderten Produkten dahingehend konkretisiert, dass der Anteil an GVO in solchen Produkten oder Produktmischungen mit einem Schwellenwert von 0,9 % festgesetzt wird.

Verordnung der BMGF über die Kennzeichnung von Erzeugnissen, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung)

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