Mit der Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung wird ua die verpflichtende Bezeichnung von gentechnisch veränderten Produkten dahingehend konkretisiert, dass der Anteil an GVO in solchen Produkten oder Produktmischungen mit einem Schwellenwert von 0,9 % festgesetzt wird.
Verordnung der BMGF über die Kennzeichnung von Erzeugnissen, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung)

