BGBl I 2017/145, ausgegeben am 18. 10. 2017
Mit dieser nochmaligen Kundmachung wird ein Formalfehler korrigiert, der im Zuge der Beschlussfassung des FrÄG 2017 Ende Juni passiert ist; die an den Bundesrat weitergeleitete und im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Version (BGBl I 2017/84) wich nämlich geringfügig vom tatsächlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrats ab. Um die Verfassungskonformität zu gewährleisten, erfolgte daher eine neuerliche Beschlussfassung.

