FBG: § 10
Die seinerzeit von den Rechtsmittelwerbern begehrten Firmenbucheintragungen wurden antragsgemäß vorgenommen und sind rechtskräftig. Im jetzigen Verfahren streben sie die Löschung dieser Firmenbucheintragungen und die Wiederherstellung des vorigen Firmenbuchstands an: Der Einbringungsvertrag, der den Eintragungen zugrunde liegt, sei unter einer (schriftlich allerdings nicht ausgedrückten) Bedingung gestanden, die nicht eingetreten sei, bzw sei die Geschäftsgrundlage weggefallen.

