RL 2006/43/EG : Art 1 ff
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der RL 2006/43/EG (Abschlussprüfungs-RL) verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser RL nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
EuGH 25. 2. 2010, C-330/09, Kommission/Österreich

