EuGH: Vertikale Vereinbarung – Gruppenfreistellung

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 3673415.5.2025

AEUV: Art 101

VO (EU) 330/2010: Art 2, Art 4

Art 2 Abs 1 VO (EU) 330/2010 [über die Anwendung von Art 101 Abs 3 [AEUV] auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen; VertGVO] sieht eine Gruppenfreistellung vom Verbot von Vereinbarungen iSd Art 101 Abs 1 AEUV für vertikale Vereinbarungen vor. Diese Freistellung gilt jedoch nicht für vertikale Vereinbarungen, die die in Art 4 VertGVO aufgeführten Kernbeschränkungen enthalten – somit ua „nicht für vertikale Vereinbarungen, die unmittelbar oder mittelbar, für sich allein oder iVm anderen Umständen unter der Kontrolle der Vertragsparteien … die Beschränkung des Gebiets oder der Kundengruppe [bezwecken], in das oder an die ein an der Vereinbarung beteiligter Abnehmer, vorbehaltlich einer etwaigen Beschränkung in Bezug auf den Ort seiner Niederlassung, Vertragswaren oder -dienstleistungen verkaufen darf“ (Art 4 Buchst b VertGVO). Selbst eine solche Vereinbarung kann jedoch gem Art 4 Buchst b Ziff i VertGVO unter die Gruppenfreistellung gem Art 2 Abs 1 VertGVO fallen, wenn es sich um eine Beschränkung des aktiven Verkaufs durch diesen Abnehmer in Gebiete oder an Kundengruppen, die der Anbieter sich selbst vorbehalten oder ausschließlich einem anderen Abnehmer zugewiesen hat, handelt und dadurch der Verkauf durch die Kunden des erstgenannten Abnehmers nicht beschränkt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!