AEUV: Art 263
DSGVO: Art 65, Art 68
Nach Art 263 Abs 1 AEUV überwacht der EuGH ua „die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union mit Rechtswirkung gegenüber Dritten“. Nach stRsp sind mit der Nichtigkeitsklage gem Art 263 AEUV alle von den Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union erlassenen Bestimmungen unabhängig von ihrer Form anfechtbar, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen.

