UStG 1994: § 23
§ 23 UStG (Besteuerung von Reiseleistungen) ist nicht richtlinienkonform, wie der EuGH kürzlich im Zuge einer von der Kommission eingebrachten Vertragsverletzungsklage feststellte. Österreich wendet die Margenbesteuerung nur im B2C-Geschäft an und erlaubt darüber hinaus eine pauschale Ermittlung der Marge. Beides steht nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH.