EuGH: Datenschutz – Entschuldigung für immateriellen Schaden

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 359488.10.2024

DSGVO: Art 82

GRC: Art 8

Nach Art 82 Abs 1 DSGVO hat „[j]ede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, … Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter“.

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