EuGH: Beihilfe zur illegalen Einwanderung

Bearbeiter: Sabine KriwanekRechtsnews 224207.10.2016

EUV Art 6

GRC: Art 49

Der Beitritt (hier) Rumäniens zur EU hindert (hier) Italien nicht daran, eine Strafe gegen Personen zu verhängen, die vor dem EU-Beitritt Rumäniens die Straftat der Beihilfe zur illegalen Einwanderung zugunsten von Rumänen begangen haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte