EBITDA-Ermittlungs-VO – BGBl

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3144815.9.2021

KStG 1988: § 12a Abs 8

Verordnung des BMF zur Ermittlung des steuerlichen EBITDA sowie des Gruppen-EBITDA (EBITDA-Ermittlungs-VO)

BGBl II 2021/390, ausgegeben am 10. 9. 2021

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