BGBl II 2016/59, ausgegeben am 9. 3. 2016
Nachdem die technischen Vorschriften für das Inverkehrbringen von Druckgeräten bereits durch die Implementierung der bestehenden einschlägigen EU-Richtlinien EU-weit harmonisiert wurden, sollen nunmehr auch die Verwaltungsvorschriften durch Umsetzung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die Vermarktung von Druckgeräten harmonisiert werden:

