Datenbetrug

Bearbeiter: Sabine KriwanekRechtsnews 278995.9.2019

StGB: § 146, § 147

Selbst wenn ein Betrug nach § 146 StGB kein besonders raffiniertes Vorgehen des Täters erfordert, so setzt doch Datenbetrug (iSd § 147 Abs 1 Z 1 vierter Fall StGB) voraus, dass der Täter zur Täuschung (iSd Grunddelikts des Betrugs) zur automationsunterstützten Datenverarbeitung aufbereitete (personenbezogene oder nicht personenbezogene) „falsche“ oder „verfälschte“ Daten oder Programme benützt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte