Info des BMF vom 30. 5. 2024, 2024-0.398.016
Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2024 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten (vgl auch die VO BGBl II 2024/124, Rechtsnews 35444), und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2024 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.