NoVAG § 1 Z 3
KfzStG § 1 Abs 1 Z 3
Übersiedelt eine deutsche Staatsbürgerin im Zusammenhang mit einem zeitlich befristeten Arbeitsplatzwechsel vorübergehend für ein Jahr nach Österreich, darf ihr nach Ansicht des BFG für ihren mitgebrachten PKW - trotz überwiegender Anwesenheit in Österreich - keine NoVA und Kfz-Steuer vorgeschrieben werden, wenn sie in Österreich nur einen beruflichen Nebenwohnsitz begründet, der Mittelpunkt ihrer privaten Lebensinteressen aber weiterhin in Deutschland liegt.