EAVG § 4 Abs 7
Wird der Wegfall von Vergütungen für Energieabgaben für Dienstleistungsunternehmen auf eine Inkrafttretensregelung gestützt, die eine „Genehmigung“ der EU-Kommission vorsieht und liegen weder die Voraussetzungen der AGVO (EG) 800/2008 vor (vgl EuGH 21. 7. 2016, C-493/14 , Dilly´s Wellnesshotel GmbH, da kein Verweis auf die Verordnung im Gesetz), noch eine Genehmigung der EU-Kommission aufgrund eines Anmeldeverfahrens, ist unter Beachtung des Durchführungsverbots und der unionsrechtskonformen Auslegung davon auszugehen, dass infolge fehlender Genehmigung die Regelung noch nicht in Kraft getreten ist und die Vergütung für die betroffenen Unternehmen weiterhin zusteht.