ABGB: §§ 914 f
VersVG: § 149
In der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Ausführung der bedungenen Leistung grds nicht versichert, soll doch das Unternehmerrisiko nicht auf den Versicherer übertragen werde. Demgemäß umfasst nach Art 3.3. AHVB 2004 das Leistungsversprechen des Versicherers nicht: „Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistung“ (Art 3.3.1 – Erfüllungsklausel) sowie „Ansprüche auf Gewährleistung für Mängel“ (Art 3.3.2 – Gewährleistungsklausel).