Beschneiungsanlage – keine Wasserversorgungsanlage

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 2082823.12.2015

WRG 1959: § 103, § 105

WBFG § 2

Das WRG 1959 enthält keine Begriffsbestimmung der „Wasserversorgungsanlage“. Aus der Definition im Wasserbautenförderungsgesetz 1985 (§ 2 Z 10 WBFG) kann allerdings geschlossen werden, dass Wasserversorgungsanlagen Wasserbenutzunganlagen sind, die der Versorgung von Haushalten oder Betrieben mit Trink- oder Nutzwasser dienen. Entscheidend ist somit die Abgabe von Trink- oder Nutzwasser an einen Letztverbraucher. Dieses Erfordernis ist dem Begriff der Wasserversorgung inhärent.

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