ZPO: § 261
Zu § 261 ZPO idF vor BGBl I 2015/94 hat der OGH klargestellt, dass der (gesonderte) Beschluss, mit dem das ErstG eine Prozesseinrede (hier: der Unzuständigkeit wegen einer bestehenden Schiedsvereinbarung) nach abgesonderter Verhandlung darüber verworfen hat, grundsätzlich abgesondert anfechtbar ist, wenn für die Parteien nicht klar erkennbar ist, dass das ErstG danach sofort die Verhandlung zur Hauptsache aufnehmen und eine Vorabklärung der Prozesseinrede und rechtskräftige Entscheidung darüber nicht abwarten wollte.

