StGB: § 115
Des Vergehens der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB macht sich (ua) schuldig, wer einen anderen vor mehreren Leuten beschimpft oder verspottet. Eine Handlung wird gem § 115 Abs 2 StGB dann vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.

