Belastungsverbot und Pfandrecht

Bearbeiter: Wolfgang KolmaschRechtsnews 1952520.5.2015

ABGB § 364c

GBG § 94 Abs 1

Dass der Berechtigte des verbücherten Veräußerungs- und Belastungsverbots für die gesicherte Schuld solidarisch haftet, macht im Grundbuchverfahren den Nachweis seiner Zustimmung zur Einverleibung des Pfandrechts nicht entbehrlich.

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