Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer – BGBl

Bearbeiter: Sabine KriwanekRechtsnews 2620622.10.2018

BGBl II 2018/270, ausgegeben am 19. 10. 2018

Von der motorbezogene Versicherungssteuer sind unter näheren Voraussetzungen Fahrzeuge befreit, die für Körperbehinderte zugelassen sind und von diesen infolge körperlicher Schädigung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen (§ 4 Abs 3 Z 9 iVm § 6 Abs 3 VersStG idF vor BGBl I 2018/62)

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