Äußerung zu einer Stellungnahme einer Staatsanwaltschaft bei einem Rechtsmittelgericht

Bearbeiter: Sabine KriwanekRechtsnews 2245114.10.2016

StPO § 24

Gemäß § 24 StPO steht dem gegnerischen Beteiligten nur eine (einzige) Äußerung zu einer Stellungnahme einer Staatsanwaltschaft bei einem Rechtsmittelgericht zu.

OGH 1. 7. 2016, 15 Os 178/15p

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