Anti-Doping-Grenzmengenverordnung - BGBl

Rechtsnews 754128.7.2009

BGBl II 2009/243, ausgegeben am 27. 7. 2009

Zu den gerichtlichen Strafbestimmungen des § 22a Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 wird mit der vorliegenden Verordnung nun für die einzelnen in der Verbotsliste genannten Anabolika, Hormone und Stimulanzien - bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffs - die Untergrenze jener Menge festgesetzt, die geeignet ist, in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen (Grenzmenge).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte