BGBl II 2022/303, ausgegeben am 9. 8. 2022
Besteht im Inland keine Betriebsstätte des Arbeitgebers, so kann gem § 47 Abs 1 lit b EStG für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben werden. In das Lohnkonto ist diesfalls auch einzutragen, ob ein solcher freiwilliger Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber vorgenommen wurde. (§ 1 Abs 1 Z 18 Lohnkontenverordnung 2006)