ABGB: §§ 914 f
Bei dem vorliegenden „All-Inklusiv-Schutz für Seilbahnunternehmen“ sind eine „All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung“, eine Haftpflichtversicherung und die hier interessierende „All-Risk-Sachversicherung“ zusammengefasst. Das Rechtsgut (die Sache) „Piste“ ist nicht versichert: Die Vereinbarung der Piste als Versicherungsort lässt jedenfalls keinen Schluss darauf zu, für welche Sachen Versicherungsschutz besteht; Versicherungsort ist der geografische Bereich, in dem der Versicherungsfall eintreten muss, damit Versicherungsschutz besteht.

