Aktivlegitimation des Urhebers trotz Verwertungsgesellschaft

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 303865.2.2021

UrhG: § 14

Mit einer treuhändigen Wahrnehmungsbefugnis einer Verwertungsgesellschaft – ähnlich einer Werknutzungsbewilligung – ist nur die (konstitutive) Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte verbunden und wird dem Urheber dadurch nicht das Recht genommen, Verstöße gegen sein Urheberrecht selbst zu verfolgen; seine Aktivlegitimation für die Verfolgung von Verstößen seines Urheberrechts bzw seiner Leistungsschutzrechte bleibt somit bestehen.

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