AGB bei Teilamortisationsleasing (Restwertleasing)

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 3396728.4.2023

ABGB: § 879

Beim Teilamortisationsleasing (Restwertleasing) ist die angestrebte volle Amortisation dadurch gewährleistet, dass neben der Summe der Leasingraten auch der erwartete oder kalkulierte Restwert des Leasingguts eine maßgebende Rolle spielt. In diesem Fall hat der Leasingnehmer grundsätzlich entweder das Leasinggut zum vereinbarten Restwert zu übernehmen („Andienungsrecht“ des Leasinggebers) oder unabhängig davon dem Leasinggeber den kalkulierten Restwert zu garantieren. Der Leasingnehmer trägt das Risiko der Wertminderung. Ihm kommt dafür auch eine allfällige Wertsteigerung (Zeitwert über dem kalkulierten Restwert) zugute. Der Leasinggeber kann dem Leasingnehmer das Restwertrisiko abnehmen, indem er ihm grundsätzlich einen bestimmten Restwert garantiert. Inwieweit dies der Fall ist, richtet sich nach den jeweiligen Konditionen.

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