Adelstitel – Geld- und/oder Freiheitsstrafe?

Bearbeiter: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRechtsnews 282045.11.2019

AdelsaufhebungsG: § 2

Angesichts des Wortlauts des § 2 Satz 2 Adelsaufhebungsgesetz („mit Geld bis zu 20.000 K oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft“) ist davon auszugehen, dass diese Strafbestimmung (auch) eine primäre Freiheitsstrafe vorsieht (Androhung von Geld- oder Freiheitsstrafe selbstständig nebeneinander als Sanktion).

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