Änderung der Fahrtkostenersatzverordnung ab 2026 – BGBl

Bearbeiter: Sabine SadloRechtsnews 3744519.12.2025

BGBl II 2025/299, ausgegeben am 17. 12. 2025

Im Rahmen des am 10. 12. 2025 im Nationalrat beschlossenen Abgabenänderungsgesetzes 2025 soll eine Überförderung der nicht steuerbaren pauschalen Berücksichtigung von Fahrtkosten im Zusammenhang mit Massenbeförderungsmittel verhindert werden. Daher wird die Rechtslage für Dienstreisen (nichtsteuerbarer Kostenersatz) und berufliche Fahrten (Werbungskosten) mit privat gekauften Fahrkarten/Öffi-Tickets ab dem 1. 1. 2026 wie folgt wieder geändert:

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