Information des BMF vom 14. 2. 2025
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem kürzlich veröffentlichten Erkenntnis klargestellt, dass getrocknete Hanfblüten, die kein Suchtgift sind - mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 0,3 Prozent - der Tabaksteuer unterliegen, vgl ÖStZB 2025/24. Hierzu wurde vom BMF nun auch eine Information zur Beantwortung damit zusammenhängender Fragen veröffentlicht.

