BGBl II 2024/232, ausgegeben am 30. 8. 2024
Gem § 2 der VO beträgt die nach § 33a Abs 3 EStG 1988 ermittelte Inflationsrate 5,0 %, weshalb die für das Kalenderjahr 2024 geltenden Beträge für das Kalenderjahr 2025 um 3,3333 % periodisch anzuheben und auf volle Euro aufzurunden sind.