Inflationsanpassungsverordnung 2025 – BGBl

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 358244.9.2024

BGBl II 2024/232, ausgegeben am 30. 8. 2024

Gem § 2 der VO beträgt die nach § 33a Abs 3 EStG 1988 ermittelte Inflationsrate 5,0 %, weshalb die für das Kalenderjahr 2024 geltenden Beträge für das Kalenderjahr 2025 um 3,3333 % periodisch anzuheben und auf volle Euro aufzurunden sind.

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