BGBl II 2022/417, ausgegeben am 23. 11. 2022
Im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 (BGBl I 2022/10) wurde das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) erlassen. Das NEHG 2022 sieht eine nationale Bepreisung von jenen CO2-Emissionen vor, die nicht im EU-Emissionszertifikatehandelssystem (EU Emissions Trading System oder kurz EU-ETS) erfasst sind. Da Energieträger, die vom nationalen Emissionszertifikatehandelssystem erfasst sind, auch von Unternehmen in deren Anlagen verwendet werden, die zusätzlich dem EU-ETS unterliegen, sieht § 20 NEHG 2022 eine Befreiungsbestimmung für all jene Treibhausgasemissionen vor, für die sowohl eine Verpflichtung zur Abgabe von nationalen Emissionszertifikaten als auch zur Abgabe von Emissionszertifikaten nach dem Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) besteht, um eine unbeabsichtigte Ausweitung des Anwendungsbereiches und die damit einhergehende Doppelbelastung zu vermeiden.