BGBl II 2022/302, ausgegeben am 9. 8. 2022
Um insb Start-Ups und KMU, die nachweislich forschend im Unternehmen tätig sind, besser zu unterstützen, soll in der die Bemessungsgrundlage regelnden Forschungsprämienverordnung vorgesehen werden, dass ein fiktiver Unternehmerlohn berücksichtigt werden kann. (vgl bereits das Abgabenänderungsgesetz 2022 )