Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie – Verlängerung

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3194712.1.2022

BMF vom 21. 12. 2021, 2021-0.877.188, BMF-AV Nr 173/2021

Die Vereinbarung findet nunmehr Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. 3. 2020 bis zum 31. 3. 2022 und verlängert sich ab dem 31. 3. 2022 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

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