Änderung der VO zur elektronischen Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3181713.12.2021

Verordnung des BMF, mit der die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Anbringen an die Finanzstrafbehörde iZm Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus, BGBl II 2020/158, Rechtsnews 28909, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II 2021/129, Rechtsnews 30673, geändert wird

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