Änderung der VO zum Verlustersatz

Bearbeiter: Birgit BleyerRechtsnews 3102210.6.2021

Verordnung des BMF, mit der die Verordnung gem § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines Verlustersatzes), BGBl II 2020/568 idF BGBl II 2021/75, geändert wird

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